Sie haben einen Unfall ?
So kommen Sie zu Ihrem Recht.

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein, der ich seit Gründung angehöre, empfiehlt:

Als Unfallverursacher müssen Sie auch die eigene Haftpflichtversicherung informieren. Angaben zum eigenen Verhalten und zum Unfallhergang sollten erst nach anwaltlicher Beratung gemacht werden.

Hoffentlich haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, denn es kann teuer sein, das Recht nach Verkehrsunfällen durchzusetzen. Lassen Sie sich nicht von Schadensregulierern der Versicherungen und Unfallhelfern in Reparaturwerkstätten und Vermietern von Mietwagen vorschreiben, welche Forderungen Sie als Unfallopfer geltend machen können.

Denken Sie an die Beweissicherung durch einen unabhängigen Sachverständigen, die sofortige Einschaltung des Anwalts, der auch Kontakt zum Sachverständigen aufnimmt, um die Angaben zur Schadenshöhe, Wertminderung und Nutzungsausfall zu erhalten. Mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens können auch die Schäden ohne Reparatur reguliert werden ( fiktive Schadensabrechnung ).

Auch wenn Sie annehmen, daß der Unfallgegner seine Versicherung verständigt und für den Schadensersatz sorgt. Es kann wertvolle Zeit und Beweismittel verloren gehen, wenn Sie nicht selbst sofort die Beweise zu Ihrem Schadensersatzanspruch mit Hilfe des Anwalts beibringen.

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