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Sie haben einen Unfall
?
So kommen Sie zu Ihrem Recht.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein,
der ich seit Gründung angehöre, empfiehlt:
Als Unfallverursacher
müssen Sie auch die eigene Haftpflichtversicherung informieren.
Angaben zum eigenen Verhalten und zum Unfallhergang sollten erst
nach anwaltlicher Beratung gemacht werden.
Hoffentlich haben Sie
eine Rechtsschutzversicherung, denn es kann teuer sein, das Recht
nach Verkehrsunfällen durchzusetzen. Lassen Sie sich nicht von Schadensregulierern
der Versicherungen und Unfallhelfern in Reparaturwerkstätten und
Vermietern von Mietwagen vorschreiben, welche Forderungen Sie als
Unfallopfer geltend machen können.
Denken Sie an die Beweissicherung
durch einen unabhängigen Sachverständigen, die sofortige Einschaltung
des Anwalts, der auch Kontakt zum Sachverständigen aufnimmt, um
die Angaben zur Schadenshöhe, Wertminderung und Nutzungsausfall
zu erhalten. Mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens können auch
die Schäden ohne Reparatur reguliert werden ( fiktive Schadensabrechnung
).
Auch wenn Sie annehmen,
daß der Unfallgegner seine Versicherung verständigt und für den
Schadensersatz sorgt. Es kann wertvolle Zeit und Beweismittel verloren
gehen, wenn Sie nicht selbst sofort die Beweise zu Ihrem Schadensersatzanspruch
mit Hilfe des Anwalts beibringen.
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Leistung wollen, klicken Sie hier.
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