Kosten

Neues Gebührenrecht seit 01.07.2004.

Das RVG gilt für alle Mandate, die ab dem 01.07.2004 erteilt werden.
Die Gebührensätze werden in einem Vergütungsverzeichnis (VV) zusammengestellt.
Das RVG samt Vergütungsverzeichnis und Beispielrechnungen können Sie beim Deutschen Anwaltverein unter www.anwaltverein.de/Gebuehrenrecht nachlesen und herunterladen.

Für meine Tätigkeit werden die Gebühren grundsätzlich nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung und anhand der Gebührentabelle berechnet.
Wir können jedoch auch eine Gebühr mit Stundensätzen nach Zeitaufwand ausdrücklich vereinbaren.
Diese Vereinbarung ist sinnvoll, wenn eine Besprechung oder Tätigkeiten außerhalb meiner Kanzlei erfolgen, oder wenn der Kostenanschlag nach der Gebührentabelle Ihre besondere Situation nicht berücksichtigt.

Mein Bestreben ist es, Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich zu erledigen, weil dies in der Regel die beste, weil zeit- und kostengünstigste Lösung der Probleme ist.
Kostengünstig deshalb,

- weil keine Gerichtsgebühren anfallen,
- bei einer Erstberatung unabhängig von der Höhe des Streitwerts die Höchstgebühr 180,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer beträgt, bei Rahmengebühren 15 - 180 EURO
- die Formulierung eines Schreibens mit einer halben Gebühr der BRAGO -Tabelle abgerechnet werden kann,
- die Sache einvernehmlich mit maximal 3 Gebühren erledigt ist und damit Rechtsfrieden eintritt, während im Falle des Rechtsstreits mit zwei Instanzen das Risiko besteht, dass Sie im Falle des Unterliegens in 2. Instanz eine Kostenlast
von 6 Gerichtsgebühren und 12 Anwaltsgebühren
( 6 eigene und 6 gegnerische ) zu tragen haben.

Die Kosten können Sie anhand nachstehender Tabellen selbst kalkulieren:
Zivilrechtsstreitigkeiten die bis zum 31.12.2001 begonnen wurden, werden nach der Umrechnungstabelle von DM in EURO abgerechnet.

Für nach dem 01.01.2002 begonnene Zivilrechtsstreitigkeiten gelten die nachstehenden Beträge:

Streitwert
bis EUR
Gebühr
EUR
Berufung
13/10 EUR
Gericht
EUR
300
25
32,50
25
600
45
58,50
35
900
65
84,50
45
1.200
85
110,50
55
1.500
105
136,50
65
2.000
133
172.90
73
3.000
189
245,70
89
4.000
245
318,50
105
5.000
301
391,30
121
10.000
486
631,80
196
16.000
566
735,80
242
20.000
646
839,80
288
30.000
758
985,40
340
40.000
902
1.172,80
398
50.000
1.046
1.359,80
456
100.000
1.354
1.760,20
856

Die Gebühren höherer Streitwerte werden Ihnen vor der Auftragserteilung mitgeteilt.

Bußgeldverfahren und Strafverfahren

In der Regel wird die Mittelgebühr berechnet,
also z.B. 50 EUR + 660 EUR = 710 EUR / 2 = 355 EUR

Verfahren vor
1. Verhandlungstag
weiterer Tag
Amtsgericht
50-660 EUR
50-330 EUR
Landgericht
60-780 EUR
60-390 EUR
OLG
90-1.300 EUR
90-650 EUR
Rechtsbeschw.
60-780 EUR
Bußgeldverfahren
50-660 EUR
Strafermittlungs-
verfahern
halbe Gebühr
 

Die Anwaltsgebühren werden im Wege der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe aus der Staatskasse bezahlt, falls Ihr monatliches Einkommen unter Berücksichtigung der unterhaltsberechtigten Personen und den Kosten der Unterkunft bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Für die Partei und den Ehegatten sind dies derzeit jeweils 332 EUR, für jede unterhaltsberechtigte Person jeweils 233 EUR, die Kosten der Unterkunft, soweit diese in keinem Missverhältnis zur Lebensführung stehen.
Falls das Einkommen höher ist, sind die Kosten in höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse zurückzuzahlen.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie anhand des konkreten Falles.
Das erforderliche Formular wird anhand Ihrer Nachweise zum Einkommen, Vermögen und Unterkunft von mir ausgefüllt und bei Gericht für Sie beantragt.