Neues Mietrecht ab 01.09.2001

Mieterhöhung:

- Einführung qualifizierter Mietspiegel und Mietdatenbank
- Kappungsgrenze statt 30 % jetzt 20 %
- keine Mieterhöhung wegen Kapitalkostensteigerung
- Staffelmieten auch über 10 Jahre Laufzeit
- Indexmieten auch bei Laufzeit unter 10 Jahren

Betriebskosten

- Abrechnungs- und Ausschlussfrist für Abrechnung
- Frist für Mieter bei Geltendmachung von Einwendungen
- Abrechnungsschlüssel immer Anteil Wohnfläche wenn sonstige Vereinbarung fehlt


Kündigung

- Kündigungsfrist für Mieter immer drei Monate
- Kündigungsfrist für Vermieter verlängert sich nach fünf Jahren um drei, nach 8 Jahren um weitere drei Monate bis maximal neun Monate
- Kündigung aus wichtigem Grund
- Kündigung des Erben ohne berechtigtes Interesse
- Flexibilisierung der Sperrfrist nach Umwandlung in EW

Zeitmietvertrag

- Abschaffung des unbegründeten Zeitmietvertrages
- Verlängerung des begründeten Zeitmietvertrages auf über fünf Jahre
- Abschaffung des Fortsetzungsanspruchs

Übergangsvorschrift

- bei Kündigungen, die ab dem 01.09.2001 zugehen, gilt neues Recht

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Archivierte Mitteilungen:
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Fahrverbot ab 0,5 Promille
Kündigung im Kleinbetrieb

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