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Neues
Mietrecht ab 01.09.2001
Mieterhöhung:
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Einführung
qualifizierter Mietspiegel und Mietdatenbank |
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Kappungsgrenze
statt 30 % jetzt 20 % |
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keine
Mieterhöhung wegen Kapitalkostensteigerung |
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Staffelmieten
auch über 10 Jahre Laufzeit |
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Indexmieten
auch bei Laufzeit unter 10 Jahren |
Betriebskosten
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Abrechnungs-
und Ausschlussfrist für Abrechnung |
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Frist
für Mieter bei Geltendmachung von Einwendungen |
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Abrechnungsschlüssel
immer Anteil Wohnfläche wenn sonstige Vereinbarung fehlt |
Kündigung
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Kündigungsfrist
für Mieter immer drei Monate |
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Kündigungsfrist
für Vermieter verlängert sich nach fünf Jahren
um drei, nach 8 Jahren um weitere drei Monate bis maximal neun
Monate |
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Kündigung
aus wichtigem Grund |
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Kündigung
des Erben ohne berechtigtes Interesse |
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Flexibilisierung
der Sperrfrist nach Umwandlung in EW |
Zeitmietvertrag
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Abschaffung
des unbegründeten Zeitmietvertrages |
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Verlängerung
des begründeten Zeitmietvertrages auf über fünf
Jahre |
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Abschaffung
des Fortsetzungsanspruchs |
Übergangsvorschrift
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bei
Kündigungen, die ab dem 01.09.2001 zugehen, gilt neues
Recht |
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Archivierte
Mitteilungen:
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